Täglich werden in den Unternehmen Personen durch Unfälle oder Krankheiten gefährdet, was eine schnelle medizinische (Erst-)Versorgung und einen professionellen Transport der Betroffenen erfordert!
Deshalb ist es für die Unternehmen unerlässlich, einen systematischen „Betrieblichen Sanitätsdienst“ aufzubauen, mit dem verletzte und erkrankte Personen optimal gerettet, versorgt und transportiert werden können.
Wir unterstützen Sie dabei.
- Erstversorgung
- Rettungskette in Gang setzen
- Betriebs- und Notärzten assistieren
- Prüfung und Beschaffung von Erste-Hilfe-Material
- Besetzen der Sanitätsräume
Unser betrieblicher Sanitätsdienst übernimmt die Erstversorgung vor Ort und die erweiterten Ersten Hilfe Maßnahmen wie z.B. die Benutzung eines Beatmungsbeutels, Sekretabsaugpumpe und Sauerstoffbehandlungsgerät.
Darüber hinaus können wir verantwortlich für die Prüfung und Beschaffung von Erste-Hilfe Materialien und, falls vorhanden, der Instandhaltung des Sanitätsraumes sein.
Als Zwischenstation von Ersthelfer und Rettungsdienst, nimmt der betriebliche Sanitätsdienst in seinen Grundsätzen eine wichtige Aufgabe in der Rettungskette ein.
Laut § 27 DGUV-Vorschrift 1 muss das Unternehmen (über die Ersthelfer hinaus) grundsätzlich einen betrieblichen Sanitätsdienst stellen, damit erforderliche Maßnahmen getroffen werden, die zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen sowie für eine wirksame Erste Hilfe sorgen.
Diese Vorgaben sagt mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betriebsstätten mit
- mehr als 1500 anwesenden beschäftigten Versicherten
- mehr als 250 anwesenden beschäftigten Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert
- mehr als 100 anwesenden beschäftigten Versicherten auf Baustellen